Viele Unternehmen nutzen die Dienste eines externen Dienstleisters, um ihre IT-Systeme zu warten, um neue Programme zu entwickeln und zu installieren und um die Infrastruktur an neue Aufgaben anzupassen. Dabei ist es sinnvoll, eine Geheimhaltungsvereinbarung, engl: Non-Disclosure Agreement (Abk. NDA) zu vereinbaren. Dieser Artikel stellt vor, worum es sich bei diesem Vertrag handelt und weshalb er bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters unverzichtbar ist.