BAFA- geförderte
IT- Beratung

NMS bringt Euch zu neuen IT-Welten

Was beinhaltet das Förderprogramm des BAFA?

 

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Beratungsleistungen, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu verbessern.

Folgende IT-Beratungsleistungen sind förderfähig:

  • Digitalisierungsstrategien: Beratung zu digitalen Geschäftsmodellen, Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Beratung zum Einsatz neuer Technologien (z.B. Cloud-Lösungen, Künstliche Intelligenz).
  • IT-Sicherheit: Beratung zur Implementierung und Optimierung von IT-Sicherheitskonzepten, Datenschutzmaßnahmen und Notfallplänen.
  • Software- und Systemauswahl: Beratung zur Auswahl und Einführung von ERP-, CRM-, oder anderen branchenspezifischen Softwarelösungen.
  • IT-Infrastruktur: Beratung zur Optimierung der bestehenden IT-Infrastruktur, Einführung neuer Hardware und Netzwerkarchitekturen.
  • Datenmanagement und Business-Intelligence: Beratung zur Implementierung von Datenmanagement-Lösungen, Analyse- und Berichtstools (BI-Systeme), Datenanalysen und Auswertung.
  • Cloud-Computing: Beratung zur Einführung und Nutzung von Cloud-Lösungen.
  • Projektmanagement im IT-Bereich: Beratende Unterstützung bei der Planung von IT-Projekten.
  • IT-Compliance: Beratung zur Einhaltung von rechtlichen und regulatorischen Anforderungen im IT-Bereich.

Wer ist antragsberechtigt für eine Förderung durch das BAFA?

Antragsberechtigt sind:

  • Rechtlich selbstständige Unternehmen
  • Gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe
  • Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in Deutschland
  • Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro

Ausgenommen sind:

  • Kunden, die selbst beratend oder schulend tätig sind (z.B. Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter)
  • Unternehmen im Insolvenzverfahren
  • Unternehmen, die im Förderprogramm als Beratungsunternehmen auftreten (selbst BAFA-Berater sind)
  • Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetriebe
  • Gemeinnützige Unternehmen, Vereine, Stiftungen
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker (außer für Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems)

Projekte

Mitarbeiter

Kunden

Beratungen

Über New Media Service

 

Jan Emmerich und Daniel Penninger, die Geschäftsführer der New Media Service GmbH mit Sitz in 78224 Singen sind bei der BAFA registrierte Berater und berechtigt, Unternehmensberatungen gemäß den BAFA-Förderrichtlinien durchzuführen. Unser Ziel ist es, durch gezielte Beratung, Identifizierung von Schwachstellen und Aufzeigen von maßgeschneiderten Lösungen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu steigern.

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Unsere leitende Crew

Jan Emmerich

Jan Emmerich

Gründer und Geschäftsführer

Daniel Penninger

Daniel Penninger

Geschäftsführer

Nadine Jessl

Nadine Jessl

Assistentin der Geschäftsleitung