
KRITIS: Kritische Infrastrukturen
KRITIS erklärt: Welche Einrichtungen als kritische Infrastruktur gelten und welche Nachweispflichten daraus folgen.
IT Lexikon
Kurz erklärt
Als KRITIS gelten Einrichtungen, deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen würde, etwa in Energie, Wasser, Gesundheit, Transport, Finanzwesen und digitaler Infrastruktur. Ob ein Betreiber darunter fällt, entscheidet sich anhand von Sektor und Schwellenwerten aus der jeweiligen Verordnung.
Für KRITIS-Betreiber gelten besondere Pflichten: angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen nach dem Stand der Technik, Meldung erheblicher Störungen an das BSI und ein regelmäßiger Nachweis der Umsetzung. Der Nachweis kann unter anderem über ein zertifiziertes Managementsystem geführt werden.
Die Anforderungen überschneiden sich stark mit NIS2 und lassen sich in der Praxis meist gemeinsam adressieren, technisch über gehärtete Infrastruktur, organisatorisch über ein ISMS nach ISO 27001.

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