
NIS2: EU-Richtlinie für Cybersicherheit
NIS2 kurz erklärt: Wer betroffen ist, welche Pflichten gelten und welche Fristen in Deutschland maßgeblich sind.
IT Lexikon
Kurz erklärt
NIS2 ist die EU-Richtlinie zur Erhöhung der Cybersicherheit. In Deutschland setzt das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) die Vorgaben um; es gilt seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist.
Betroffen sind rund 29.500 Unternehmen in 18 Sektoren, unterschieden nach besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen. Maßgeblich sind Sektor und Größe. Auch kleinere Unternehmen geraten mittelbar in die Pflicht, wenn sie betroffene Einrichtungen beliefern. NIS2 verlangt Sicherheitsanforderungen entlang der Lieferkette.
Kern der Pflichten sind zehn Mindestmaßnahmen (unter anderem Risikomanagement, Incident Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, Kryptografie, Multi-Faktor-Authentifizierung), gestufte Meldepflichten von 24 Stunden bis einem Monat sowie die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung. Details auf der Seite NIS2-Compliance.

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