
EU AI Act: KI-Verordnung
EU AI Act kompakt: Risikoklassen, Fristen und die Pflichten, die schon heute für Unternehmen gelten, die KI einsetzen.
IT Lexikon
Kurz erklärt
Der EU AI Act ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt: Verbotene KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gelten seit dem 2. Februar 2025, Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle seit dem 2. August 2025, die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme greifen ab 2026 beziehungsweise 2027.
Wichtig für die meisten Unternehmen: Sie sind in der Regel nicht Anbieter, sondern Betreiber (Deployer); sie setzen KI ein. Auch daran hängen Pflichten, allen voran die KI-Kompetenz der Beschäftigten, der Einsatz gemäß Herstellervorgaben, menschliche Aufsicht und Transparenz gegenüber Kunden, wenn KI mit ihnen interagiert.
Was das konkret bedeutet und wie eine Umsetzung aussieht, steht auf der Seite EU AI Act für Unternehmen.

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