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KRITIS-Beratung: Nachweis nach BSI-Gesetz vorbereiten und bestehen

Bestandsaufnahme, Lückenanalyse, Umsetzung und Prüfungsvorbereitung für Betreiber kritischer Infrastrukturen — aus Singen, im Umkreis von 100 Kilometern.

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ISO 27001 · Microsoft Solution Partner

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen dem BSI alle zwei Jahre nachweisen, dass ihre IT-Sicherheit dem Stand der Technik entspricht. Wir begleiten diesen Nachweis — von der Bestandsaufnahme über die technischen Maßnahmen bis zur Dokumentation, die der Prüfer sehen will.

Was ist KRITIS und wer ist betroffen?

KRITIS steht für kritische Infrastrukturen: Einrichtungen, deren Ausfall die Versorgung der Bevölkerung gefährden würde. Das BSI-Gesetz benennt neun Sektoren und legt je Sektor Schwellenwerte fest, ab denen ein Betreiber unter die Regelung fällt.

  • Energie: Strom, Gas, Kraftstoff, Fernwärme

  • Wasser: Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung

  • Ernährung: Produktion, Handel und Lebensmittelversorgung

  • Gesundheit: Kliniken, Labore, Arzneimittelversorgung

  • Informationstechnik und Telekommunikation

  • Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Siedlungsabfall, Staat und Verwaltung

Die Schwellenwerte stehen in der BSI-Kritisverordnung und richten sich nach der Zahl der versorgten Personen. Wer sie überschreitet, ist Betreiber im Sinne des Gesetzes — unabhängig davon, ob er sich dafür hält.

Was muss ein KRITIS-Betreiber nachweisen?

Alle zwei Jahre einen Nachweis nach § 8a Absatz 3 BSI-Gesetz: dass angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen sind, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit zu vermeiden.

  • Ein Informationssicherheits-Managementsystem, das gelebt wird und nicht nur existiert

  • Erkennung von Angriffen: Systeme, die Auffälligkeiten melden, bevor jemand sie bemerkt

  • Meldewege zum BSI, die im Ernstfall stehen und nicht erst gesucht werden

  • Nachweise über Wirksamkeit, nicht nur über Vorhandensein

Wie unterscheidet sich KRITIS von NIS2?

KRITIS folgt dem deutschen BSI-Gesetz und betrifft wenige, sehr große Betreiber. NIS2 ist eine EU-Richtlinie und erweitert den Kreis erheblich — auf Unternehmen ab 50 Beschäftigten in achtzehn Sektoren. Viele Unternehmen, die bisher nichts mit KRITIS zu tun hatten, fallen unter NIS2.

Wer unter KRITIS fällt, erfüllt in der Regel auch die NIS2-Anforderungen. Umgekehrt gilt das nicht. Mehr dazu auf unserer Seite zu NIS2-Compliance.

Wie begleiten wir Sie dabei?

In vier Schritten, und der erste ist immer eine ehrliche Bestandsaufnahme — auch wenn sie unbequem ausfällt.

  • Bestandsaufnahme: was ist da, was fehlt, was ist dokumentiert und was nur gelebt

  • Lückenanalyse gegen den branchenspezifischen Sicherheitsstandard Ihres Sektors

  • Umsetzung: technische Maßnahmen, Angriffserkennung, Meldeprozesse, Schulung

  • Vorbereitung auf die Prüfung: die Nachweise so aufbereiten, dass der Prüfer sie annimmt

Verpflichtet bleiben Sie. Eine „KRITIS-Zertifizierung" für Dienstleister gibt es nicht, und niemand kann Ihnen die Verantwortung abnehmen. Was wir tun können: dafür sorgen, dass Sie ihr nicht allein gegenüberstehen.

Was qualifiziert NMS dafür?

  • Nach ISO 27001 zertifiziert — wir betreiben selbst ein Informationssicherheits-Managementsystem

  • Microsoft Solution Partner für Modern Work

  • Unter unseren Kunden sind Unternehmen aus dem KRITIS-Umfeld und solche, die unter NIS2 fallen

  • Sitz in Singen am Hohentwiel, Einzugsgebiet bis Zürich

Wenn Ihre Daten das Haus nicht verlassen dürfen, betreiben wir auch Sprachmodelle lokal — im eigenen Rechenzentrum oder bei Ihnen vor Ort.

Wie fangen wir an?

Mit einem Gespräch, für das Sie nichts vorbereiten müssen. Sie schildern Ihre Lage, wir sagen, wo wir Handlungsbedarf sehen und was ein sinnvoller erster Schritt wäre. Termin vereinbaren oder über das Kontaktformular schreiben.